Hausordnung

für die Auszeit - Wildeshauser Sport & Wellness GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

1.1. Die Hausordnung ist für alle Mitglieder/Besucher der Auszeit – Sport & Wellness verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung oder dem Betreten der Anlagen erkennt jedes Mitglied/jeder Besucher diese Hausordnung sowie bei Nutzung besonderer Einrichtungen der Auszeit – Sport & Wellness (wie Sauna- oder Gastronomiebereich) die besonderen Nutzungsordnungen für die Einrichtungen an.

1.2. Die Nutzung des Sport- und Wellnessbereichs ist grundsätzlich während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rahmen der Hausordnung möglich.

1.3. Die Hausordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Sport-, Wellness- und Gastronomiebereich einschließlich Eingang und Außenanlagen sowie der Ruhe und Erholung unserer Gäste.

1.4. Bei Sonderveranstaltungen und Events können von dieser Hausordnung Ausnahmen zugelassen werden.

2. Entgelte

2.1. Die aktuell gültigen Preise sind den im Empfangsbereich bereitgelegten und im Internet veröffentlichten Preislisten und Prospekten zu entnehmen und sind ausdrücklicher Bestandteil dieser Hausordnung.

2.2. Jedes Mitglied/Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen, tagesbezogenen Kassenquittung und eines Eintrittsmediums (Mitgliedskarte oder Transponderarmband) für die jeweils in Anspruch genommene Leistung sein. Bei widerrechtlicher Benutzung des Betriebes und seiner Einrichtungen ohne gültigen Nachweis werden Gebühren im Wert einer Tageskarte für den nachweislich tatsächlich genutzten Bereich berechnet.

2.3. Tageskarten gelten nur einmal am Kauftag und nur in dem Bereich, für den sie gelöst wurden.

2.4. Personen mit einer Behinderung ab 70 Prozent zahlen für den Saunabereich den ermäßigten Tarif. In allen anderen Bereichen gilt der Erwachsenen-Tarif. Personen, die einen Behindertenausweis mit einem eingetragenen „B“ vorlegen, können eine Begleitperson mitbringen. Die Begleitperson erhält selbstverständlich freien Eintritt.

2.5. Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt vom Mitglied/Besucher zu prüfen. Eine spätere Reklamation ist nur dann möglich, wenn der Kunde nachweisen kann, tatsächlich zu wenig Wechselgeld erhalten zu haben.

2.6. Für den Sport-, Sauna- und Wellnessbereich gelöste Zutrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Beim Verlassen des Gebäudes bzw. mit dem Auschecken am Kassencounter verlieren alle tagesbezogenen Eintrittsmedien ihre Gültigkeit.

2.7. Soweit Transponderarmbänder ausgegeben werden, dienen diese als Zeiterfassungsmedium bzw. als Zugangsberechtigung innerhalb der jeweils gebuchten Bereiche oder als hausinternes Zahlungsmittel für die Gastronomie. Die beim Erwerb des Transponderarmbands ausgegebene Kassenquittung ist zwingend bis zum Verlassen der Anlage aufzubewahren.

2.8. Beim Verlust des Transponderarmbands, dazu zählen die Mitgliedstransponder sowie die für den Tagesbesuch ausgehändigte Transponder, ist der auf dem jeweiligen Transponderarmband bis zur Meldung des Verlustes tatsächlich gebuchte Betrag zuzüglich einer Wiederbeschaffungspauschale für das Transponderarmband in Höhe von zurzeit 10,00 Euro zu zahlen. Bei Verlust des Transponderarmbands sind die Wiederbeschaffungspauschale für das jeweilige Speichermedium und eine zusätzliche Pauschale, die sich am durchschnittlichen entgangenen Gewinn orientiert, als Schadenersatz zu zahlen. Dieser zusätzliche pauschale Schadenersatz beträgt zurzeit 50,00 Euro. Den Gästen wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vereinbarten Pauschalen ist.

3. Öffnungs- und Nutzungszeiten

3.1. Die Öffnungszeiten der jeweiligen Bereiche (Sport-, Sauna- und Wellnessbereich) sind den im Empfangsbereich bereitgelegten und im Internet veröffentlichten Listen und Prospekten zu entnehmen. Sie sind ausdrücklicher Bestandteil dieser Hausordnung.

3.2. Die Benutzung des Betriebes und seiner Einrichtungen oder Teilen davon können aus wichtigem Grund (z.B. unvorhersehbare Betriebsstörungen oder Naturereignisse wie Gewitter, Unwetter etc.) oder zu besonderen Anlässen eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden. Ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht in einem solchen Fall grundsätzlich nicht, es sei denn, die Nutzungseinschränkung beruht nachweisbar auf einem Verschulden der Betreiberin bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen oder das Mitglied/der Besucher ist bei vorhersehbaren Anlässen vor Erwerb der Zutrittsberechtigung nicht rechtzeitig auf die bestehenden Einschränkungen hingewiesen worden.

3.3. Die Nutzungszeit schließt das Aus- und Ankleiden ein. Das Ende für die Nutzung der Einrichtung ist so zu wählen, dass die Räumlichkeiten der Betreiberin mit Ende der Öffnungszeiten verlassen werden kann.

3.4. Die Nutzungszeiten sind den im Empfangsbereich bereitgelegten und im Internet veröffentlichten Listen und Prospekten zu entnehmen. Die einzelnen Bereiche sind bis zum Ende der jeweiligen Öffnungszeit, das Gebäude bzw. Gelände ist 15 Minuten nach Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

3.5. Ein Erwerb der Zutrittsberechtigungen in die jeweiligen Bereiche der Betreiberin ist an den Übergangsdrehkreuzen und am Empfangsbereich jederzeit unabhängig von der an dem jeweiligen Tag noch verbleibenden Restöffnungszeit der einzelnen Bereiche und der sonstigen Einrichtungen möglich. Die Betreiberin ist nicht verpflichtet, über die verbleibenden Restnutzungszeiten zu informieren. Der Kunde muss selbst entscheiden, ob die verbleibende Restnutzungszeit seinen Ansprüchen genügt.

4. Verhalten

4.1. Die Nutzer der Bereiche haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

4.2. Alle Nutzer der Bereiche haben sich in jedem Fall so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gefährdet, belästigt oder gestört werden.

4.3. Die Einrichtungen des Betriebes sind pfleglich zu behandeln. Der Nutzer der Bereiche haftet für von ihm schuldhaft verursachte Verunreinigungen und Beschädigungen.

4.4. Speisen und Getränke, die in der Gastronomie der Auszeit – Sport & Wellness erworben wurden, dürfen nur in den hierfür extra ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden.

4.5. Der Verzehr von nichtalkoholischen Getränken ist innerhalb des Sport- und Saunabereiches grundsätzlich gestattet, in allen anderen Bereichen wird dieses nicht gestattet. Behälter aus Glas und Porzellan dürfen in die einzelnen Bereiche nicht mitgebracht werden.

4.6. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln ist aus hygienischen Gründen untersagt.

4.7. Das Rauchen in den einzelnen Innenbereichen ist strengstens untersagt. Im Freibereich ist das Rauchen nur in den entsprechend ausgewiesenen Bereichen gestattet.

4.8. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Personal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Die Verfügung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4.9. Vor der Nutzung des Saunabereichs muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Darüber hinausgehende Körperpflege (z. B. Rasieren, Nägel schneiden) ist innerhalb der sanitären Anlagen bzw. in den Innen- und Außenanlagen aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

4.10. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

4.11. Jeder Nutzer des Sauna- und Wellnessbereichs hat sich von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Nutzung der Anlagen selbst zu überzeugen und im Zweifel ein vorheriges ärztliches Einverständnis einzuholen. Die Betreiberin ist bei begründeten Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung des Nutzers berechtigt, die weitere Nutzung von bestimmten Anlagen zu untersagen. Eine Verpflichtung auf Rückzahlung des auf diese Anlagen entfallenden Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

4.12. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Längerfristig mit Handtüchern o.ä. blockierte Sitz- oder Ruheplätze werden vom Personal freigegeben, sofern eine Nutzung nicht erkennbar ist.

4.13. Das Fotografieren und Filmen ist im gesamten Bereich der Sport- und Wellnessanlage ausdrücklich nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Wildeshauser Sport & Wellness GmbH & Co.KG.

4.14. Das Gebäude und die dazu gehörigen Anlagen werden aus Sicherheitsgründen mittels Video überwacht. Hierauf werden die Gäste in den einzelnen Bereichen ausdrücklich hingewiesen.

4.15. Zur Aufbewahrung der Garderobe stehen den Mitgliedern und Tagesgästen kostenlose Garderobenschränke in den Umkleidekabinen zur Verfügung.

4.16. Fahrräder, Mopeds oder andere Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Für Verlust oder Beschädigungen wird nicht gehaftet.

4.17. In allen Bereichen der Auszeit – Sport & Wellness ist es den Gästen nicht erlaubt, Musikinstrumente, analoge oder digitale Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte (außer Geräte mit Kopfhörer) zu nutzen. Bei der Nutzung von Geräten mit Kopfhörern ist darauf zu achten, dass andere Gäste nicht gestört werden.

4.18. Bei Gewitter ist das Außenbecken sofort zu verlassen und erst nach Freigabe durch das Personal wieder zu nutzen.

5. Bestimmungen für den Sportbereich

5.1. Die Hausordnung ist für alle Mitglieder / Besucher des verbindlich. Mit dem Betreten des Sportbereichs erkennt jedes Mitglied/jeder Besucher die Hausordnung an. Allen sonstigen, von Mitarbeitern erlassenen Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit, ist in jeder Hinsicht Folge zu leisten.

5.2. Die Mitglieder/die Besucher, die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Sportbereichs ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird der Mitgliedsbeitrag nicht zurück erstattet.

5.3. Die Betreiberin haftet nicht für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen mitgebrachter Gegenstände. Für Wertgegenstände und elektronische Gegenstände wird auch in Wertfächern keine Haftung übernommen. Es wird ausdrücklich empfohlen, derartiges nicht mit in den Sportbereich zu bringen.

5.4. Die Betreiberin haftet nicht für Gesundheitsschäden, die die Mitglieder/Besucher durch Nutzung der Einrichtungsgegenstände erleiden und für selbst verschuldete Unfälle.

5.5. Der Sportbereich darf nur mit entsprechender Trainingskleidung und sauberen Wechselschuhen betreten werden.

5.6. Die Cardiogeräte (Ausdauergeräte) sind nach Benutzung zu desinfizieren.

5.7. Aus hygienischen Gründen ist während dem Training ein Handtuch zu benutzen.

5.8. Die Gewichtsscheiben und Kurzhanteln sind nach Gebrauch vollständig aufzuräumen.

5.9. Unsere Spinde in den Umkleidekabinen sind nicht zur privaten Dauernutzung vorgesehen. Diese müssen täglich geräumt werden. Bei Zuwiderhandlung wird der Spind geräumt.

5.10. Aus hygienischen Gründen bitten wir, im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen. Rasuren unter der Dusche sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

5.11. Es ist strengstens untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in die Einrichtung mitzubringen. In gleicher Weise strengstens verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Die Betreiberin ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls der Kunde hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann die Betreiberin den sich für die restliche Vertragsdauer ergebenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.

5.12. Das Rauchen im gesamten Sportbereich ist nicht gestattet.

6. Bestimmungen für die Sauna- und Wellnessanlagen

6.1. Die Sauna- und Wellnessanlagen der Betreiberin dienen der Gesundheit und Ruhe. Die speziellen Bestimmungen zum Verhalten im Sauna- und Wellnessbereich, nachfolgend Saunaanlage genannt, sind den entsprechenden Bekanntgaben vor Ort zu entnehmen und unbedingt zu beachten.

6.2. Die Saunabesucher sind verpflichtet, vor dem Betreten der Sauna- und Dampfkabinen eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen.

6.3. Der Saunabereich gilt uneingeschränkt als FKK-Bereich.

6.4. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt in den Saunabereich grundsätzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige obliegt der Begleitperson.

6.5. Bürstenmassagen, Rasieren, Haarschneiden und –färben sind in der Saunaanlage aus hygienischen Gründen untersagt.

6.6. Die Saunakabinen und Saunahäuser sind grundsätzlich barfuß zu betreten. Die Liege- und Sitzgelegenheiten der Saunakabinen und Saunahäuser sind nur mit einer ausreichend großen Unterlage (Saunahandtuch) zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Füße. Es ist darauf zu achten, dass kein Schweiß auf das Holz tropft.

6.7. In den Saunakabinen und Saunahäusern werden Aufgüsse grundsätzlich nur durch das Saunapersonal ausgeführt. Eigene Öle oder Aufgussmittel dürfen nicht verwendet werden.

6.8. Sitzunterlagen und Saunahandtücher dürfen auf keinen Fall auf oder in unmittelbarer Nähe der Saunaöfen abgelegt werden.

6.9. Auf Rücksicht auf andere Saunabesucher und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Außenbecken nicht eingesprungen werden.

6.10. In den Saunakabinen und Saunahäusern haben sich Gäste so - und insbesondere ruhig - zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden.

6.11. Im Sauna- und Wellnessbereich ist die Benutzung von Handys (einschließlich Geräte zur Aufnahme von Fotos) strengstens verboten.

6.12. Die Ruheräume, die Kaminlounge, sowie die Saunagastronomie dürfen aus hygienischen Gründen nur in angemessener saunatypischer Bekleidung, die den Oberkörper und den Schambereich verdeckt (Bademantel), betreten werden.

6.13. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

6.14. Der Verzehr von in der Gastronomie erworbenen Speisen und Getränken ist nur im direkten Bereich der Gastronomie, auf den Sauna-Außenterrassen, sowie auf dem Sauna-Freigelände gestattet. Der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken, Speisen und sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln ist nicht gestattet.

7. Zutrittsberechtigung für alle Gäste

7.1. Der Zutritt ist folgenden Personen nicht gestattet:

a) Personen, die erkennbar unter dem Einfluss berauschender Mittel (wie z. B. Drogen und/oder Alkohol) stehen.

b) Personen, die Tiere mit sich führen.

c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden leiden.

d) Personen, die die Anlage zu gewerblichen oder sonstigen nicht üblichen Zwecken nutzen wollen. Es sei denn, dies ist im Vorfeld ausdrücklich von Seiten der Auszeit – Sport & Wellness (Wildeshauser Sport & Wellness GmbH & Co. KG) genehmigt worden.

7.2. Folgende Person ist die Benutzung des Sport- und Saunabereichs nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson, die alleinverantwortlich die Aufsicht auszuüben hat, gestattet:

a) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können.

b) Personen mit geistigen Behinderungen und Blinde.

c) Personen, die unter Ohnmacht- oder Krampfanfällen leiden.

7.3. Personen, die unter folgenden Krankheiten leiden, dürfen die Saunaanlage nicht nutzen:

a) Intensive und entzündliche Erkrankungen

b) akute Virusinfektionen

c) akute entzündliche Erkrankungen innerer Organe

d) akute und nicht ausgeheilte Tuberkulose

e) akutes Stadium Herzinfarkt

f) entzündlicher Zustand des Herzens

g) Epilepsie

h) Herz-Kreislauf-Probleme

i) Venenentzündungen

8. Aufsicht und Hausrecht

8.1. Das Personal sorgt für Sicherheit und Ordnung, für die Einhaltung der Hausordnung und übt das Hausrecht aus. Die Besucher haben den Anordnungen und Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten.

8.2. Besucher, die die Sicherheit und Ordnung gefährden, andere Gäste belästigen oder vorsätzlich gegen die vorliegende Hausordnung verstoßen, können ohne jegliche Erstattung des gezahlten Entgeltes den Räumlichkeiten der Betreiberin verwiesen und vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch der Einrichtungen der Betreiberin ausgeschlossen werden. Beleidigungen, Widersetzungen oder grobe Verstöße gegen die Anordnungen und Anweisungen des Personals können strafrechtlich weiterverfolgt werden.

9. Haftung

9.1. Die Mitglieder/Die Besucher nutzen Räumlichkeiten einschließlich ihrer Einrichtungen wie Sportgeräte, Mobiliar, Saunen und Bäder auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Betreiberin, die Anlage und deren Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten sowie die vorgegebenen Aufsichtspflichten zu erfüllen.

9.2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der von Mitgliedern/Besuchern in die Einrichtung eingebrachten Gegenstände (z. B. Kleidung, Taschen, Bargeld usw.) wird nur im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Regelungen gehaftet. Wertgegenstände sollten zur eigenen Sicherheit nicht in die einzelnen Bereiche (Sport-, Sauna- bzw. Wellnessbereich) mitgenommen werden, sondern in den bereitgestellten Garderobenschrank deponiert werden. Von Seiten der Betreiberin werden keinerlei Überwachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Einbringen von Geld und Wertgegenständen in einen durch die Betreiberin zur Verfügung gestellten Garderobenschrank begründen keinerlei Pflichten der Betreiberin in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keinerlei Verwahrpflichten begründet. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Mitgliedes/des Besuchers bei der Benutzung eines Garderobenschrankes dieses ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und den Datenträger (Mitgliedskarte oder Transponderarmband) sorgfältig aufzubewahren.

9.3. Die Betreiberin oder ihre Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.

9.4. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden an den auf den Parkflächen der Auszeit – Sport & Wellness abgestellten Fahrzeugen und Zweirädern.

9.5. Jedes Mitglied/Jeder Besucher haftet der Betreiberin gegenüber für jegliche Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung der Anlage und seiner Einrichtungen verursacht hat.

10. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ergänzend zu dieser Hausordnung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auszeit - Sport & Wellness (Wildeshauser Sport & Wellness GmbH & Co. KG) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Die jeweils geltenden Fassungen sind auf der Internetseite www.auszeit-wildeshausen.de veröffentlicht und können im Empfangsbereich der Anlage eingesehen bzw. angefordert werden.

11. Inkrafttreten/Veröffentlichung
Die vorstehende Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite www.auszeit-wildeshausen.de veröffentlicht und kann im Empfangsbereich der Anlage eingesehen bzw. angefordert werden.

Wildeshausen, im Dezember 2014

Wildeshauser Sport & Wellness GmbH & Co. KG | Krandelstraße 15 | 27793 Wildeshausen
Tel. 04431/ 748 2100 | info@auszeit-wildeshausen.de

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